Die Fahrtenbuchauflage ist in § 31a StVZO geregelt. Sie kann kann gegenüber dem Fahrzeughalter verhängt werden, wenn der Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsregeln nicht festgestellt werden kann.
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Fahrtenbuchauflage
Die Fahrtenbuchauflage ist in § 31a StVZO geregelt. Sie kann kann gegenüber dem Fahrzeughalter verhängt werden, wenn der Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsregeln nicht festgestellt werden kann. Mehr dazu
Änderungsdatum
22.02.2021
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