Da bleiben keine Rechts­fragen offen.

Voigt bietet kompetente anwaltliche Beratung und Dienstleistung und bietet Ihnen hochkompetente anwaltliche Dienstleistung mit hohem Spezialisierungsgrad. Voigt denkt und handelt analytisch, strategisch und wirtschaftlich und berät und vertritt Sie partnerschaftlich und transparent.

Ein Auszug aus unserem Tätigkeitsspektrum:

  • Arbeitsrecht
  • Auslandsunfall
  • Autorecht
  • Bußgeldsachen Inland/ Ausland
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Gewährleistungsrecht
  • Inlandsunfall mit ausländischem Unfallgegner
  • Leasingrecht
  • Personenschadenrecht
  • Schmerzensgeld für Verletzte und u. U. Angehörige (Schockschaden)
  • Haushaltsführungsschaden
  • Hinterbliebenenunterhalt
  • Entgangener Gewinn
  • Erwerbsschaden
  • Fortkommensschaden insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Vermehrte Bedürfnisse
  • Heilbehandlungskosten
  • Verkehrsrecht allgemein
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Zivilrecht allgemein

Wichtig für Sie

Voigt regelt, was Ihnen in Ihrer aktuellen Situation zusteht, und was verlangt werden kann, damit Sie den gleichen oder zumindest annähernd ähnlichen Lebensstandard wie vor Ihrem Unfall erlangen. Wenn es ein Arbeits- oder Wegeunfall war, Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind oder Sie als Beamter kostenlose Heilfürsorge oder Beihilfe beanspruchen können, berücksichtigt Voigt dies natürlich auch.

Für den Fall unfallbedingten Todes eines unterhaltspflichtigen Familienmitgliedes (Ehepartner, Eltern, Kind) berechnet Voigt den Ihnen als Angehörigem zustehenden Unterhaltsschaden nach gerichtlichen anerkannten Regeln.