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Blitzeblankes Punktekonto in Flensburg.

Post von der Behörde? Kein Grund, gleich den Kopf hängen zu lassen. Ein Vorwurf ist noch kein Urteil. Voigt regelt weiß, was zu tun ist, wenn Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot drohen.

Bußgeld prüfen lassen
Blitzeraufnahme einer AutofahrerinHinweis: KI-generiert

Geblitzt, fotografiert, gefilmt.

Zu schnell gefahren, zu wenig Abstand gehalten oder bei Rot über die Ampel? Was auf den ersten Blick eindeutig scheint, muss es nicht immer sein. Nach Akteneinsicht prüft Voigt regelt, welche Einwendungen möglich sind, ob Verfahrensfehler vorliegen und was sich gegen den Vorwurf tun lässt.

Und was, wenn Sie gar nicht selbst gefahren sind? Dann sind Sie als Halter nicht automatisch für den Verstoß verantwortlich. Bei Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen ist die Behörde am Zug: Sie muss herausfinden, wer tatsächlich gefahren ist. Gelingt das innerhalb von drei Monaten nach der Tat nicht, kann der Verstoß verjähren.

Bußgeld regeln

Gut zu wissen!

Sie müssen bei der Aufklärung nicht aktiv mithelfen – und weder sich selbst noch nahe Angehörige belasten. Herauszufinden, wer tatsächlich gefahren ist, ist Aufgabe der Behörde.

Auch bei der Messung lohnt sich ein genauer Blick. Denn jedes Messverfahren funktioniert anders und nicht jede Messung läuft automatisch fehlerfrei ab. Voigt regelt prüft nach Akteneinsicht, welches Messverfahren zum Einsatz kam, ob die gesetzlichen und technischen Vorgaben eingehalten wurden und ob das Gerät korrekt bedient wurde. Auch mögliche Mess- oder Bedienfehler werden unter die Lupe genommen. Denn wenn schon gemessen wird, dann bitte auch richtig.

Post da. Zeit läuft.

Anhörungsbogen, Fahrerermittlungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid – je nachdem, was die Behörde bereits weiß, kann unterschiedliche Post bei Ihnen landen. Steht der Fahrer noch nicht fest, kann der Halter aufgefordert werden, Angaben dazu zu machen. Verpflichtet sind Sie dazu aber nicht. Bei einem Bußgeldbescheid sollten Sie allerdings nicht lange warten. Ab Zustellung bleiben Ihnen grundsätzlich zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig und kann unter Umständen nicht mehr angegriffen werden.

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Fahrverbot in Sicht?

Ob zu schnell, bei Rot, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren: Ein Fahrverbot kann den Alltag ordentlich ausbremsen. Doch nicht immer muss es so weit kommen. Voigt regelt prüft, welche Möglichkeiten es gibt, das Fahrverbot abzuwenden oder aufzuschieben. Mit dem kostenlosen Bußgeld-Rechner von Voigt regelt können Sie einschätzen, welche rechtlichen Folgen bei einem Verkehrsverstoß auf Sie zukommen könnten. Wohlgemerkt: könnten.

Zum Bußgeld-Rechner