Damit das Genesen keinen Schaden-Beigeschmack hat.
Nach einem Personenschaden haben Sie schon genug um die Ohren. Voigt regelt hält Ihnen Papierkram und rechtlichen Ärger vom Hals – damit Sie sich in Ruhe aufs Gesundwerden konzentrieren können.
Unfall mit Verletzungen melden
Hinweis: KI-generiertWeil Heilung allein nicht alles heilt.
Schmerzensgeld ist bei einem Personenschaden oft nur der Anfang. Auch Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reha oder mögliche Mithaftung können erhebliche finanzielle Folgen haben. Voigt regelt klärt, welche Ansprüche Ihnen zustehen, setzt diese gegenüber Versicherern durch und hält dagegen, wenn Zahlungen durch unberechtigte Mithaftungsquoten geschmälert werden sollen. Dabei helfen rechtliche Erfahrung und Insiderwissen aus der Versicherungswirtschaft ebenso wie umfangreiches medizinisches Fachwissen und die Kenntnis geeigneter Kliniken, Gutachter und Reha-Einrichtungen.
Eine gesunde Portion Rechte.
Ansprüche sichern
Voigt regelt prüft die Sach- und Rechtslage und setzt Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung durch – häufig bereits außergerichtlich, wenn nötig auch vor Gericht.
Schmerzensgeld erhalten
Voigt regelt macht ein angemessenes Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen und deren Folgen geltend und wehrt unberechtigte Kürzungen Ihrer Ansprüche ab.
Schmerzensgeld prüfen lassenVerdienstausfall ausgleichen
Können Sie aufgrund Ihrer Verletzungen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, macht Voigt regelt Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall oder Erwerbsschäden geltend.
Behandlungsmöglichkeiten ausschöpfen
Auch Behandlungen, die noch nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören, können im Einzelfall Linderung oder Heilung versprechen. Voigt regelt prüft, welche Möglichkeiten bestehen und welche Kosten geltend gemacht werden können.
Die richtige Reha ermöglichen
Welche Reha-Einrichtung geeignet ist, kann entscheidend für den weiteren Heilungsverlauf sein. Voigt regelt unterstützt dabei, die Behandlung in einer für Ihre Verletzung geeigneten Einrichtung durchzusetzen.
Wichtig für Sie
Nach einem schweren Unfall geht es darum, die Folgen für Ihr Leben so weit wie möglich auszugleichen. Voigt regelt prüft deshalb, welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche Leistungen dazu beitragen können, Ihren bisherigen Lebensstandard bestmöglich zu erhalten. Dabei werden auch Leistungen aus der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Heilfürsorge und Beihilfe berücksichtigt.
Verstirbt ein unterhaltspflichtiges Familienmitglied unfallbedingt, können Angehörigen weitere Ansprüche zustehen. Voigt regelt ermittelt den Unterhaltsschaden nach den gerichtlich anerkannten Berechnungsgrundlagen und macht die entsprechenden Ansprüche geltend.