Den Abbiegenden trifft eine Ankündigungs- und Einordnungspflicht und die Pflicht zur doppelten Rückschau. Für einen Abbiegenden in ein Grundstück gelten dieselben Regeln wie für einen normalen Abbieger. Zusätzlich hat er die äußerste Sorgfalt zu beachten.

Stichwort teilen bei

An­sprech­part­ner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

Zum Profil