System, das eine Gefahrensituation selbständig erkennt und das Abbremsen des Fahrzeugs veranlassen kann, um einen Zusammenstoß zu verhindern oder abzumildern.

(Artikel 3 Ziff. 10 VERORDNUNG (EU) 2019/2144 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019)

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An­sprech­part­ner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

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