Öffentliche Straßen werden – abhängig von ihrer Verkehrsbedeutung – in folgende Straßengruppen eingeteilt:

– Landesstraßen und Radschnellverbindungen des jeweiligen Landes,

 

– Kreisstraßen,

 

– Gemeindestraßen,

 

– sonstige öffentliche Straßen.

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An­sprech­part­ner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

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