Unter Doppelnutzungscharakter ist bei einem Fahrzeug die gleichzeitige private und gewerbliche Nutzung zu verstehen.
Im Schadensersatzrecht (insb. Nutzungsausfall nach § 249 BGB) führt dies regelmäßig zu einer Aufteilung des Nutzungsausfalls nach Nutzungsanteilen: Für den privaten Anteil ist eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung möglich, für den gewerblichen Anteil ist grundsätzlich eine konkrete Schadensberechnung (z. B. entgangener Gewinn, Vorhaltekosten, Mietwagenkosten) erforderlich.
Bei einem Wohnmobil liegt ein Doppelnutzungscharakter vor, wenn dies sowohl privat (Reise‑ und Wohnzwecke) als auch gewerblich genutzt wird. Im Schadensersatzrecht führt dies zu einer Aufteilung des Nutzungsausfalls: Der private Anteil ist abstrakt ersatzfähig, der gewerbliche Anteil nur im Wege konkreter Schadensberechnung.
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