Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§ 12 Abs. 1 StGB).
s.a. Vergehen
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Änderungsdatum
17.04.2026
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Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (§ 12 Abs. 1 StGB).
s.a. Vergehen
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