Ein Eigentumsvorbehalt ist eine Vereinbarung im Kaufvertrag über bewegliche Sachen, nach der das Eigentum an der Kaufsache erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergeht (§ 449 Abs. 1 BGB).

Dies bedeutet, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Sache bleibt, während der Käufer bereits Besitzer und sogenannter Anwartschaftsberechtigter ist.

Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung der Kaufpreisforderung des Verkäufers 

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An­sprech­part­ner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

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