Die Gurtpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, während der Fahrt in Kraftfahrzeugen die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte anzulegen, sofern solche vorhanden und vorgeschrieben sind.
Die gesetzliche Grundlage ist § 21a Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Wen betrifft die Gurtpflicht?
Die Gurtpflicht gilt für alle Fahrzeuginsassen auf den mit Gurten ausgestatteten Sitzen. Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte berufliche Tätigkeiten im Haus-zu-Haus-Verkehr, bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, für beim Betrieb des Fahrzeugs tätiges Personal und kurzzeitig stehende Fahrgäste in Kraftomnibussen sowie in besonderen Fällen, etwa bei medizinischer Unzumutbarkeit oder mit einer Ausnahmegenehmigung.
Die Missachtung der Gurtpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Schadensfall kann sie zu einer Kürzung von Schadensersatzansprüchen wegen Mitverschuldens führen.
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