Jetzt hat der BGH mit Urteil vom 12.03.2024 – VI ZR 280/22 – nachgelegt und sich mit der Frage beschäftigt, ob das für den Geschädigten so freundliche Werkstattrisiko auch auf Sachverständigenkosten übertragbar ist.
Herausgekommen ist eine Entscheidung, mit welcher der BGH einige seiner bisherigen Grundsätze aufgibt und die Einfluss auf Gutachter aber auch auf Werkstätten haben kann und wird.
Mit diesen wichtigen Punkten beschäftigen wir uns in diesem aktuellen Sonder-Webinar. Und natürlich werden aus dieses Mal wieder alle Ihre Fragen zu dem Thema live beantwortet.
Ihre Branche – Ihre Themen – Ihr Informationsformat
Erfahren Sie am 30.04.2024 in der Zeit von 14:00 – 15.00 Uhr in einem spannenden Impulsvortrag:
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den SV-Kosten – Auswirkungen auf Gutachter und Werkstätten – (Henning Hamann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Gesellschafter-Geschäftsführer Kanzlei Voigt)
Die Teilnahme ist kostenlos.
Webcam und Mikrofon werden für die Teilnahme nicht benötigt.
Hier gehts zur Anmeldung
Gerne können Sie uns bereits im Vorfeld Ihre Fragen zu dem Thema stellen, auf die wir dann während des Vortrages eingehen können.
Schreiben Sie uns dafür bitte einfach eine E-Mail an akademie@kanzlei-voigt.de
Wir freuen uns auf Sie!
Herzlichst, Ihr Team von
Voigt regelt
