Begleitetes Fahren ist ein Modell, bei dem Personen bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen B und BE im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen, sofern sie während der Fahrt von mindestens einer namentlich benannten, erfahrenen Begleitperson begleitet werden.

Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, insbesondere ein Mindestalter von 30 Jahren, seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf nur geringfügig im Fahreignungsregister belastet sein.

Die Begleitperson steht dem Fahranfänger während der Fahrt beratend zur Seite, übernimmt jedoch keine Ausbildungsfunktion und ist nicht Fahrzeugführer.

Die Teilnahme am begleiteten Fahren wird durch eine Prüfungsbescheinigung nachgewiesen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt.

Mit dem begleiteten Fahren soll die Fahrkompetenz junger Fahrer unter realen Bedingungen erhöht und das Unfallrisiko gesenkt werden.

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An­sprech­part­ner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

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