Das beim KBA geführte Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) hat am 23.05.2021 seinen Betrieb aufgenommen und erfasst ab dem 25.10.2021 die Qualifikationsmaßnahmen der Berufskraftfahrerinnen und –fahrer.

Während die die Übermittlung der Fahrerlaubnis- und Fahrerqualifizierungsnachweise (FQN) durch die Fahrerlaubnisbehörden erfolgt, ist die Übermittlung der Daten zu Qualifikationsmaßnahmen Sache der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten bzw. der Industrie- und Handelskammern.

Die gespeicherten Informationen stehen inländischen Behörden über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS), ausländischen Behörden in der Europäischen Union über das Informationssystem Professional Drivers Network (ProDriveNet) zur Verfügung.

Weiterführende Links:

Entwurf eines Gesetzes über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

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An­sprech­part­ner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

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