Der „Garagen-Tarif“ wird in der Kasko-Versicherung gewährt, wenn das versicherte Fahrzeug nachts in einer abschließbaren Einzel- oder Doppelgarage abgestellt wird. Der vergünstigte Tarif trägt dem verringerten Diebstahlrisiko Rechnung.

Wird das Fahrzeug nachts gestohlen, während es pflichtwidrig außerhalb der Garage abgestellt ist, berechtigt die – aus der Obliegenheitsverletzung erwachsene – Gefahrerhöhung den Kaskoversicherer regelmäßig zur Kürzung der Ersatzleistung.

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An­sprech­part­ner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

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