Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird.

(Artikel 3 Ziff. 7 VERORDNUNG (EU) 2019/2144 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019)

Stichwort teilen bei

An­sprech­part­ner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

Zum Profil