Unter dem Begriff „vermehrte Bedürfnisse“ versteht man eine Vielzahl von Schadensersatzansprüchen, die aufgrund eine (unfallbedingten) Gesundheitsschädigung dem Verletzen zustehen.

 

Das können sehr unterschiedliche Positionen sein: Der Haushaltsführungsschaden eines Singles, Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel die nicht von einem Sozialversicherungsträger übernommen werden, bspw. eine Rutschmatte für die Duschen oder auch Pflegekosten.

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An­sprech­part­ner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

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