Wichtig zu wissen: Das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, es ist für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig.
Wie funktioniert das Bußgeldverfahren?
Jedem Bußgeldverfahren geht eine Anhörung gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch die zuständigen Behörden (Straßenverkehrsämter etc.) voraus, das Beteiligten in einem Verfahren Gelegenheit gibt, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.
Das KBA weist darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen E-Mails weder vom KBA noch einer anderen amtlichen Stelle stammen.
Wie sehen die Mails aus?
Die E-Mails mit der Absenderadresse mit der Länderkennung @RU und ohne Aktenzeichen sehen wie folgt aus:

Bleiben Sie gelassen!
- Leisten Sie keine Zahlungen!
- Öffnen Sie den enthaltenen Link nicht.
- Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er eine Schadsoftware beinhaltet!
Quelle: Kraftfahrtbundesamt / Pressestelle
Bildnachweis: Mikhail Nilov / Pexels

