Ortstafeln oder Ortsschilder stehen am Ein- und Ausgang einer Ortschaft.

Die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild und endet erst nach der Tafel am Ortsausgang. Die Geschwindigkeit muss bereits bei Erreichen des Ortseingangsschildes auf 50 km/h herabgesetzt worden sein.

Bei entsprechender Beschilderung (Verkehrszeichen 274) können auch Geschwindigkeiten oberhalb von 50 km/h zulässig sein.

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An­sprech­part­ner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

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